Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Umfang der Leistung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber und Mag. Christian A. Rotter (TIROLTEXT Rotter-Translation), der die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Sprachdienstleister bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, das Korrekturlesen und/oder die Erstellung von Glossaren inklusive allfälliger Zusatzleistungen.

1.3 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle ihm übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Sprachdienstleister bereits zur Anbotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie

1.4.1für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist

1.4.2 nur der Information,

1.4.3 der Veröffentlichung und Werbung,

1.4.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,

1.4.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.

1.5 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Sprachdienstleisters.

1.6 Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.

1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben.

1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.

1.9 Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Sprachdienstleister und Vertragspartner des Auftraggebers.

1.10 Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde, und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.

1.11 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltung die Regelungen der ÖNORM EN 15038.

2. Auftragserteilung

Aufträge können schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder telefonisch unter Angabe folgender Informationen erteilt werden: Zielsprache, gegebenenfalls Verwendungszweck (siehe Punkt 8.), Dateiformate, Versandarten u.Ä. Ein Auftrag gilt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Sprachdienstleister als angenommen.

3. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

3.1 Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den vor Auftragsvergabe zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister vereinbarten Tarifen des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.

3.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Zieltext, Ausgangstext, Normzeilenanzahl, Wortanzahl, Seitenanzahl, Stundensatz). Dabei gilt grundsätzlich: 1 Normzeile = 55 Anschläge inklusive Lehrzeichen.

3.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden.

3.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3.5 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.

Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.

3.6 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt werden.

3.7 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.

3.8 Sämtliche angegebenen Tarife und Kostenvoranschläge gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in Angeboten des Sprachdienstleisters genannten Preise sind Nettopreise ohne Steuer. Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart worden.

3.9 Bei Stornierung eines Auftrags ist der Sprachdienstleister berechtigt, dem Auftraggeber Stornogebühren und Ausfallhonorare bis zu einhundert Prozent des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung zu stellen.

4. Lieferung

4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Sprachdienstleister angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es dem Sprachdienstleister zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Bereitstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.

4.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

4.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die dem Sprachdienstleister vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

5. Höhere Gewalt

5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

5.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

6. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

6.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Bei offensichtlichen Mängeln sind nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung, bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Übertragung der Übersetzung, ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels durch den Auftraggeber sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen.

6.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Nachbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

6.3 Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zum Vertragsrücktritt.

6.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; diesfalls verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

6.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.

6.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen.

6.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.

6.8 Für Korrekturleistungen von Fremdübersetzungen wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird.

6.9 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

6.10 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

6.11 Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlenwiedergabe nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich.

6.12 Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Sprachdienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurück gegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.3 sinngemäß.

6.13 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Der Sprachdienstleister haftet jedoch nicht für dabei durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten sowie Verletzung der Geheimhaltungspflichten und Beschädigung von Dateien verursachte Mängel und Beeinträchtigungen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt. Bei Lieferungen von Dateien auf elektronischem Wege (E-Mail, Skype, etc.) ist der Auftraggeber für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien verantwortlich. Eventuelle Schadenersatzansprüche werden vom Sprachdienstleister nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Der Sprachdienstleister haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung.

7. Schadenersatz

Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, sowie für Personenschäden.

8. Abtretung

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sprachdienstleisters.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.

9.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

9.3 Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters erfolgen.

9.4 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum des Sprachdienstleisters.

9.5 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

9.6 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegenüber dem Auftraggeber bestehenden Forderungen bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte Eigentum des Sprachdienstleisters.

10. Urheberrecht

10.1 Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

10.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

11. Zahlung

11.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.

Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

11.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.

11.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Sprachdienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen ( z.B. Akontozahlung) ist der Sprachdienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 4.1). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

12. Verschwiegenheitspflicht/Geheimhaltung

12.1 Der Sprachdienstleister ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.

12.2 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von Informationen oder Unterlagen in Zusammenhang mit einem Übersetzungsauftrag Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen oder Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind, oder dem Sprachdienstleister bereits bekannt waren. Der Geheimhaltungsschutz endet grundsätzlich drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an den Sprachdienstleister.

12.3 Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister gewährt der Sprachdienstleister aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Sprachdienstleister diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens dazulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

13. Abwerbeverbot

Angestellte oder freiberufliche Mitarbeiter des Sprachdienstleisters dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Auftraggebers ohne die ausdrückliche Genehmigung des Sprachdienstleisters weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen kein Angebot mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

14. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

16. Schriftform

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.